Höhere Beträge bei „Hartz IV“ und in der Sozialhilfe
Änderung der HartzIV-Sätze ab 01.01.2012
Aufgrund der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen erhöhen sich ab dem 01.01.2012 auch die Regelbedarfe im SGB II (sogenanntes „Hartz IV“) und im SGB XII (Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren und bei Kindern von 6 bis 13 Jahren bleiben die Beträge unverändert.
Ab dem 01.01.2012 gelten folgende monatliche Beträge:
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für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind |
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bei Ehepartnern oder Lebenspartnern, die zusammenleben, jeweils |
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für sonstige erwerbsfähige Angehörige bzw. für Erwachsene, |
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für Kinder bis 5 Jahre |
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219,00 € |
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für Kinder von 6 – 13 Jahren |
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251,00 € |
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für Kinder/Jugendliche ab 14 Jahre |
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287,00 € |
Die höheren Leistungen werden den Leistungsberechtigten automatisch ab dem 01.01.2012 ausgezahlt.
Für Rückfragen stehen die Ansprechpartner/-innen im Jobcenter der Gemeinde Heek und beim Kreis Borken zur Verfügung.


