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Höhere Beträge bei „Hartz IV“ und in der Sozialhilfe

Änderung der HartzIV-Sätze ab 01.01.2012

Aufgrund der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen erhöhen sich ab dem 01.01.2012 auch die Regelbedarfe im SGB II (sogenanntes „Hartz IV“) und im SGB XII (Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren und bei Kindern von 6 bis 13 Jahren bleiben die Beträge unverändert. 

Ab dem 01.01.2012 gelten folgende monatliche Beträge: 

  •  

für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind
oder deren Partner minderjährig ist

 


374,00 €

  •  

bei Ehepartnern oder Lebenspartnern, die zusammenleben, jeweils

 


337,00 €

  •  

für sonstige erwerbsfähige Angehörige bzw. für Erwachsene,
die keinen eigenen Haushalt führen

 


299,00 €

  •  

für Kinder bis 5 Jahre

 

219,00 €

  •  

für Kinder von 6 – 13 Jahren

 

251,00 €

  •  

für Kinder/Jugendliche ab 14 Jahre

 

287,00 €


Die höheren Leistungen werden den Leistungsberechtigten automatisch ab dem 01.01.2012 ausgezahlt. 

Für Rückfragen stehen die Ansprechpartner/-innen im Jobcenter der Gemeinde Heek und beim Kreis Borken zur Verfügung.

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